
Neuwahl: Beirat für Menschen m. Behinderung
Einladung zur Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
am Donnerstag, 07. Juli 2022
um 18:00 Uhr
im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Großer Sitzungssaal)
Stadtstraße 2, 79102 Freiburg
Die Diakonische Initiative wird auf Anfrage einen Fahrdienst für dieses Event anbieten! Kontaktieren Sie uns hierfür bitte bis spätestens Dienstag, 05. Juli 2022.
Nach der Wahlordnung (siehe Anlage) wahlberechtigt und wählbar sind:
- Alle Menschen mit Behinderung (mind. GdB 50, nachzuweisen mit SB-Ausweis), die im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wohnen.
- Die benannten Vertreter*innen der Einrichtungen, die im Landkreis Angebote für Menschen mit Behinderung machen. Eine Kandidatur ist direkt vor Beginn der Wahl-Veranstaltung möglich.
Barrierefreiheit vor Ort:
- Aufzug im Gebäude
- Stufenloser Zugang zum Wahl-Raum
- Hör-Anlage im Wahl-Raum
- Gebärdensprachdolmetscher*innen (zwischen 18:00 und 20:00 Uhr)
- Toilette mit Liege (erreichbar mit Euro-Schlüssel)
Hinweise: Wir richten uns nach den tagesaktuell geltenden Pandemie-bedingten
Verordnungen zu Hygiene-Maßnahmen und zulässiger Personen-Anzahl.
Es bestehen teilweise barrierefreie Möglichkeiten zum Parken, ggf. kostenpflichtig, in
unmittelbarer Umgebung oder in der Tiefgarage des Landratsamtes (TG bis 20:00 Uhr
geöffnet).
Im Anschluss an die durchgeführte Wahl konstituiert sich der neugewählte Beirat für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und wählt einen neuen Vorstand (Vorsitzende*n und Stell-vertreter*innen).
Wir danken Ihnen, dass Sie den Wahl-Termin aufmerksam machen und wünschen uns, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung im Landkreis ihr Wahlrecht nutzen.
Für den Beirat für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald:
Melanie Hildmann, Vorsitzende des Beirats
Beirat für Menschen mit Behinderung für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Postfach 11 63, 79195 Kirchzarten
E-Mail kontakt@behindertenbeirat-breisgau-hochschwarzwald.de
Auszug aus der Wahlordnung zur Wahl des Behindertenbeirates des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald
§ 1 Zusammensetzung des Behindertenbeirates
Der Behindertenbeirat besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern
a) Delegiertengruppe 1
Je eine Person, die im LK Breisgau-Hochschwarzwald wohnen oder dort in den letzten
Jahren mindestens 10 Jahre gewohnt haben und den folgenden Gruppen angehören:
- Menschen mit Autismus
- blinde Menschen
- Menschen mit chronischer Erkrankung
- gehörlose Menschen
- Menschen mit körperlicher Behinderung
- Menschen mit kognitiver Behinderung
- Menschen mit psychischer Erkrankung
- schwerhörige Menschen
- sehbehinderte Menschen
- junge Menschen mit Behinderung
- einer/einem Angehörigen
Wahlberechtigt sind Einzelpersonen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (außer Bereich Kinder und Jugendliche mit
Behinderung)
- ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben oder dort mindestens
10 Jahre gewohnt haben
- nachgewiesene Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX (Grad der Behinderung von
mind. 50) oder nachgewiesene Übernahme einer gesetzlichen Vertretung bzw. Betreuung
Die Erfüllung der o. g. Voraussetzungen muss von den Delegierten durch
Schwerbehindertenausweis, Betreuerausweis, Personalausweis, etc. nachgewiesen werden
(nur die für den Beirat gewählten Delegierten)
b) Delegiertengruppe 2
Vier Vertreter*innen von Diensten, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen unter-schiedlicher
Träger, die in der Behindertenhilfe tätig sind. Gewählt werden können Vertreter*innen von
Diensten, Selbsthilfegruppen und Einrichtungen unterschiedlicher Träger, die im Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald ein Angebot vorhalten. Das Angebot ist ggf. durch
entsprechende Dokumente oder Vorlagen zu belegen.
c) Weitere Delegierte
- Ein*e Vertreter*in der Liga
- Der/die Vertreter*in des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und die Vertreter*innen
des Sozial- und Krankenhausausschusses werden zu den Sitzungen des
Behindertenbeirates eingeladen und nehmen mit beratender Stimme teil. Es werden pro
Funktion jeweils nur ein*e Vertreter*in eingeladen, die von der Fraktion benannt werden.
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